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Nach dem Krankenhaus: So kommen Ihre Hilfsmittel rechtzeitig nach Hause

Symbolbild: Eine gepackte Reisetasche und eine Mappe mit Unterlagen auf einem Holzstuhl neben einem frisch bezogenen Bett im Morgenlicht
Symbolbild, mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Wer mit einem neuen Stoma, einem Katheter oder einer Wunde aus dem Krankenhaus kommt, braucht ab dem ersten Tag zu Hause das passende Material. Dafür sorgt das Entlassmanagement der Klinik – mit Regeln, die Sie kennen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zu jeder Krankenhausbehandlung gehört ein Entlassmanagement; Ihre Krankenkasse unterstützt es (§ 39 Absatz 1a SGB V).
  • Die Klinik darf Hilfsmittel für bis zu sieben Kalendertage nach der Entlassung verordnen. Verbrauchsmaterial wird für höchstens sieben Tage bemessen.
  • Das Entlassrezept verliert seine Gültigkeit, wenn die Versorgung nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach der Entlassung beginnt.
  • Für Hilfsmittel darf das Rezept schon vor dem Entlasstag ausgestellt werden.
  • Sie wählen den Versorger frei; das Krankenhaus darf keinen Anbieter bevorzugen.
  • Für die Zeit danach brauchen Sie ein Rezept Ihrer Hausarzt- oder Fachpraxis.

Was das Entlassmanagement ist

Zu jeder Krankenhausbehandlung gehört ein Entlassmanagement (§ 39 Absatz 1a SGB V). Es soll den Übergang in die Versorgung zu Hause sichern. Den Anspruch darauf haben Sie gegenüber dem Krankenhaus; Ihre Krankenkasse muss das Entlassmanagement unterstützen. Kommen Leistungen der Pflegeversicherung in Frage, arbeiten Kranken- und Pflegekasse zusammen.

Die Einzelheiten stehen im Rahmenvertrag Entlassmanagement, den GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft geschlossen haben. Er gilt derzeit in der Fassung der 14. Änderungsvereinbarung, in Kraft seit dem 1. April 2026. Danach gilt unter anderem:

  • Das Krankenhaus erfasst möglichst früh, was Sie nach der Entlassung brauchen, und hält es in einem Entlassplan fest.
  • Vorher informiert es Sie über das Entlassmanagement und holt Ihre Einwilligung ein, auch für die Weitergabe von Daten an Ihre Kasse. Sie können das Entlassmanagement auch ablehnen und sich selbst um die Anschlussversorgung kümmern.
  • Braucht die Anschlussversorgung eine Genehmigung, nimmt das Krankenhaus Kontakt mit Ihrer Kasse auf, bevor ein Versorger eingebunden wird. Es stellt Ihnen die Antragsunterlagen zur Verfügung und hilft beim Antrag.
  • Am Entlasstag bekommen Sie einen Entlassbrief, mindestens einen vorläufigen, mit der Telefonnummer einer Ansprechperson des Krankenhauses. Sie muss montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr und am Wochenende von 10 bis 14 Uhr erreichbar sein.

Hilfsmittel auf dem Entlassrezept

Soweit Sie unmittelbar nach der Entlassung Hilfsmittel brauchen, darf das Krankenhaus sie wie eine Arztpraxis verordnen. Verordnen dürfen Krankenhausärztinnen und -ärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung. Die Regeln dafür stehen in § 6a der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses:

  • Verordnet wird für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung.
  • Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch – etwa Stomabeuteln, Einmalkathetern, Urinbeuteln oder Vorlagen – ist die Menge so zu bemessen, dass sie für höchstens sieben Tage reicht. Gibt es keine so kleine Packung, darf der Versorger in Abstimmung mit der Kasse die nächstgrößere abgeben.
  • Für Hilfsmittel, die nicht verbraucht werden, gilt die Grenze von sieben Tagen nicht.
  • Hilfsmittel, die individuell angefertigt, ärztlich nachkontrolliert werden müssen und dauerhaft vorgesehen sind, gelten in der Regel nicht als unmittelbar erforderlich. Ausnahmen muss die Klinik begründen.
  • Auf dem Rezept stehen das (voraussichtliche) Entlassdatum und die Kennzeichnung „Entlassmanagement“.

Für Hilfsmittel, die Sie gleich nach der Entlassung brauchen, darf das Rezept schon vor dem Entlasstag ausgestellt werden; dann steht zusätzlich das voraussichtliche Entlassdatum darauf. Das regelt § 6 Absatz 3 des Rahmenvertrags. So kann Ihr Versorger die Lieferung vorbereiten, bevor Sie zu Hause sind.

Das Rezept gilt nur sieben Tage

Die Verordnung verliert abweichend von § 8 Absatz 2 sieben Kalendertage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus ihre Gültigkeit, wenn die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb dieses Zeitraumes aufgenommen wurde.

§ 6a Absatz 2 Hilfsmittel-Richtlinie

Ein gewöhnliches Hilfsmittelrezept Ihrer Praxis gilt dagegen 28 Kalendertage (§ 8 Absatz 2 Hilfsmittel-Richtlinie). Geben Sie das Entlassrezept deshalb sofort an den Versorger Ihrer Wahl weiter. Die Klinik informiert Ihre weiterbehandelnde Praxis über ihre Verordnungen. Danach ist in der Regel diese Praxis zuständig – für das Folgerezept und für die Prüfung, ob das Hilfsmittel seinen Zweck erfüllt.

Sie wählen den Versorger

Auch im Krankenhaus bestimmen Sie, wer Sie versorgt. Der Rahmenvertrag ist hier deutlich:

Der Patient ist ausdrücklich auf das Recht der freien Wahl des Leistungserbringers hinzuweisen. Eine Bevorzugung eines Anbieters ist nicht statthaft.

§ 4 Absatz 7 Rahmenvertrag Entlassmanagement

Absprachen zwischen Krankenhäusern und Versorgern, die auf eine Zuweisung von Patientinnen und Patienten zielen, sind nach dem Vertrag unzulässig. Eine Grenze gibt es: Hilfsmittel können Sie nur über Versorger beziehen, die Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sind (§ 33 Absatz 6 SGB V). Haben Sie schon einen Versorger, etwa für Inkontinenzprodukte, nennen Sie ihn dem Krankenhaus.

So bereiten Sie die Entlassung vor

  1. Fragen Sie früh auf der Station oder beim Sozialdienst, welche Hilfsmittel Sie zu Hause brauchen werden und wer sie verordnet.
  2. Sagen Sie, welchen Versorger Sie möchten, und geben Sie dessen Kontaktdaten weiter.
  3. Lassen Sie sich das Rezept möglichst vor dem Entlasstag geben und reichen Sie es sofort beim Versorger ein.
  4. Lassen Sie sich den Gebrauch zeigen – bei einem neuen Stoma oder Katheter am besten, bevor Sie nach Hause gehen – und fragen Sie Ihren Versorger nach einer Einweisung zu Hause.
  5. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin in Ihrer Hausarzt- oder Fachpraxis für das Folgerezept, damit nach sieben Tagen keine Lücke entsteht.
  6. Brauchen Sie künftig Hilfe im Alltag, sprechen Sie das Krankenhaus auf einen Antrag bei der Pflegekasse an. Wie das abläuft, erklärt der Beitrag Pflegegrad beantragen.

Wie Sie sich mit einem neuen Stoma zu Hause zurechtfinden, lesen Sie etwa in den Beiträgen einteilige oder zweiteilige Stomaversorgung und Hautschutz beim Stoma; zum Katheter im Beitrag Selbstkatheterismus lernen.

Häufige Fragen

Muss ich beim Entlassmanagement mitmachen?

Nein. Es setzt Ihre Einwilligung voraus. Lehnen Sie ab, kümmern Sie sich selbst um die Anschlussversorgung, etwa über Ihre Hausarztpraxis.

Bekomme ich meine Stomaartikel aus der Klinik für länger als eine Woche?

Über das Entlassrezept in der Regel nicht: Verbrauchsmaterial wird für bis zu sieben Tage verordnet. Gibt es keine passende kleine Packung, kann die nächstgrößere abgegeben werden. Für die Zeit danach brauchen Sie ein Rezept Ihrer Praxis.

An wen wende ich mich, wenn nach der Entlassung Fragen offen sind?

Auf dem Entlassbrief steht die Telefonnummer einer Ansprechperson des Krankenhauses. Fragen zur Versorgung mit Hilfsmitteln beantwortet auch Ihr Versorger, Fragen zur Genehmigung Ihre Krankenkasse.

Gilt das auch nach einer stationären Reha?

Nach einer stationären Rehabilitation und nach einer medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter ja: Für Ärztinnen und Ärzte in diesen Einrichtungen gelten die Regeln zum Entlassrezept entsprechend (§ 6a Absatz 4 Hilfsmittel-Richtlinie, mit Verweis auf § 40 Absatz 2 und § 41 SGB V).

So unterstützt Sie PharmaCare

Schicken Sie uns Ihr Entlassrezept vorab als Foto per WhatsApp oder Signal; das Original geht per Post an PharmaCare GmbH, Raiffeisenallee 16, 82041 Oberhaching, am einfachsten mit dem kostenlosen Freiumschlag aus unseren Downloads. Die Genehmigung klären wir mit Ihrer Krankenkasse und liefern diskret nach Hause.

Unser qualifiziertes Fachpersonal weist Sie persönlich in den Gebrauch ein, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause, und berät Sie zu passenden Produkten – etwa für Stoma, ableitende Inkontinenz oder Wundversorgung. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr gebührenfrei.

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Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung. Über Ihren Anspruch entscheidet Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Der Text wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt; alle Angaben wurden anhand der genannten Quellen geprüft. Stand: 25. September 2026.